Das Bewertungssystem eKomi

Bewertungsportale haben den Sinn, den Verbraucher über ein Unternehmen umfangreich zu informieren. Es geht insofern darum, dass potenzielle Kunden sich selbst ein Bild über die Dienstleistungen bzw. Produkte sowie über das Serviceangebot machen können. Ein derartiges Bewertungsportal bietet der Dienst von eKomi. Damit eine zuverlässige Bewertung garantiert werden kann, müssen Plattformen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen. Daher sollte das Angebot von eKomi einer kritischen Prüfung standhalten, um eine seriöse Dienstleistung zu gewährleisten.

Erster Eindruck

Der erste Eindruck, den das Unternehmen eKomi über seine Internetpräsenz vermittelt, ist seriös und vielversprechend. Es fällt auf, dass der Dienstleister auch bei einigen Fernsehanstalten bekannt ist. Das Unternehmen wirbt damit, dass über ein Bewertungsportal zugleich mehr Umsatz generiert werden kann, wenn die Kunden von dem Angebot überzeugt werden können. Die Dienstleistungsgesellschaft wirbt außerdem mit zahlreichen namhaften Kunden, wie zum Beispiel Immobilienscout 24, die DEVK, ils oder auch Medion. Das Portal ist sowohl via Internet als auch über eine spezielle Handy-App zu erreichen. Eine entsprechende Vorschaugrafik lässt sich kostenlos in den Shop des Kunden einbinden. Sie ist zudem neutral gestaltet worden, damit sich der Dienst optimal in das virtuelle Layout integrieren lässt.

Die unterschiedlichen Angebotspakete

Das Unternehmen eKomi bietet gleich mehrere Produkte an. Insgesamt kann der Kunde zwischen vier verschiedenen Paketen wählen. Damit sich Interessenten ein umfassendes Bild vom Leistungsangebot machen können, bietet eKomi auf seiner eigenen Homepage eine strukturierte Übersicht an. Der Kunde wird auf einem Blick darüber informiert, was er für welche Gegenleistung erwarten darf. Je höher allerdings der Leistungsumfang ist, desto teurer ist auch die monatliche Grundgebühr sowie der einmalige Einrichtungspreis. Shopbetreiber, die monatlich weniger als 1000 Bestellungen bearbeiten, scheinen mit dem eKomi Professional-Paket umfangreich bedient zu werden. Dagegen sollten Kunden das Premium-Paket buchen, wenn sie pro Monat bis zu 3000 Bestellungen verarbeiten. Während der Preis für das einfache Paket 99 € pro Monat beträgt, liegt er beim hochwertigen Premium-Paket schon bei 299 € monatlich. Darf sich der Kunde in einem Monat über mehr Bestellungen freuen, muss er Zusatzbeiträge leisten (19,00 € für 200 Mehrbestellungen). Die einzelnen Tarife sind mithin preislich nicht begrenzt. Dies sollte bei einem Vertragsabschluss bedacht werden. Eine kostenlose Basisversion wird dem Kunden hingegen nicht zur Verfügung gestellt. Dies ist insoweit bedauerlich, als dass Interessierte das Angebot nicht testen können. Stattdessen müssen sie ein kostenpflichtiges Produkt auswählen. Der Aufbau des Bewertungssystems wird wiederum umfangreich von eKomi erläutert, so dass Interessenten die Art und Weise der Dienstleistung verständlich einsehen können.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Jede vertragliche Bindung sollte auch auf Vertrauen begründet werden. Es ist dementsprechend wichtig, dass ein Dienstleister, der sich auf Bewertungsprozessen spezialisiert hat, mit einem seriösen Angebot überzeugen können. Das Unternehmen eKomi hat in der Vergangenheit diesbezüglich viel Kritik einstecken müssen. Im Februar 2013 urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 55/12), dass Werbung jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die Kundenbewertung ausschließlich positiven Charakter haben, obgleich auch neutrale oder negative Meinungen möglich wären. Andernfalls wird das tatsächliche Bild verfälscht. Das Unternehmen eKomi hatte mit versucht, seine Kunden mit übertriebenen positiven Bewertungen zu fördern. Besonders verbraucherfreundlich ist dieses Vorgehen hingegen nicht, zumal die Konsumenten schlichtweg getäuscht werden. Eine besondere Vertrauensbasis kann durch ein derartiges Vorgehen somit nicht vermutet werden. Das Bewertungsportal hat selbstverständlich ein Interesse, das eigene Kunden in einem guten Licht präsentiert werden. Dennoch darf sich ein Dienstleister nicht über Wahrheiten hinwegsetzen, um den eigenen Gewinn zu maximieren. Benutzerunfreundlich ist zudem die Tatsache, dass sich jeder Kunde zwingend registrieren muss. Ein optimales Portal vermeidet hingegen jeglichen Registrierungszwang. Insofern sollte der Dienst künftig innovativ angepasst werden, um den ersten Eindruck auch tatsächlich zu bestätigen. Positiv ist allerdings, dass eKomi ein Schlichtungsverfahren für Kunden anbietet. In der freien Wirtschaft sind Fehler immer möglich, so dass Meinungsverschiedenheiten zunächst friedlich gelöst werden sollten. Der Shopbetreiber kann insofern auf negative Presse umgehend reagieren. Allerdings hat das Unternehmen in der Vergangenheit schlechtere Bewertungen nur dann eingestellt, wenn der eigene Kunde auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet. Wurde dieses indes beantragt, so wurden neutrale oder negative Meinungen gänzlich unterschlagen. Dies entspricht wiederum nicht dem Gebot des fairen Wettbewerbs, zumal die Kunden der Shopbetreiber ein Schlichtungsverfahren zu erwarten hatten, wenn sie sich negativ über ein Unternehmen äußern wollten. Dies wurde gleichsam von den Richtern des Oberlandesgericht Düsseldorf als unzulässig bewertet.

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